Finanzielle Förderung der Ausbildung bei der DPV

Ausbildungsteilnehmer und Ausbildungskandidaten an einem Institut der DPV können eine finanzielle Unterstützung durch Darlehen erhalten. Die Vergabe von Darlehen durch die Stiftung der DPV ist an Voraussetzungen und Bedingungen gebunden, wie sie im Folgenden dargestellt werden. Die finanzielle Förderung durch die Stiftung kann nur einen Teil der Kosten der Ausbildung vorfinanzieren, sie erübrigt nicht, auch Mittel aus anderen Quellen dafür zur Verfügung zu haben.

Das Darlehen

Die Darlehen der Stiftung der DPV sollen Ausbildungsteilnehmern und -kandidaten der DPV die Finanzierung ihrer psychoanalytischen Ausbildung erleichtern, und zwar insbesondere in der Zeit vor dem Vorkolloquium, wenn für die Ausbildungsteilnehmer noch keine Möglichkeit besteht, eine Refinanzierung durch Behandlungen zu erreichen. Es handelt sich um rückzahlbare Stipendien, die zinslos gewährt werden. Der Förderbetrag beträgt bis zu EUR 10.000 jährlich, er kann Bewerbern insgesamt zweimal zuerkannt werden. Die Vergabe der Darlehen erfolgt gemäß der Satzung der Stiftung, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des § 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden berücksichtigt.
Darlehen werden nur gewährt, soweit finanzielle Mittel der Stiftung dafür zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium der Stiftung besteht nicht.

Die Bewerbung um ein Darlehen

Bewerbungen können formlos an den Vorstand der Stiftung gerichtet werden und entweder beim Vorstand direkt oder beim Büro des zentralen Ausbildungsausschusses der DPV eingereicht werden.
Die Bewerbung soll Angaben zu den persönlichen und finanziellen Verhältnissen enthalten, und zwar zu:
Familienstand und Anzahl der Kinder
Höhe des aktuellen Einkommens
Darstellung der aktuellen Arbeitssituation
Darstellung evtl. vorhandener weiterer Belastungen
Darstellung der finanziellen Belastungen durch die Ausbildung
Die Angaben sollen durch den letzten Steuerbescheid und geeignete andere Nachweise belegt werden.
Der Bewerber sollte mit mindestens einem Mitglied des Vorstands und/oder Kuratoriums der Stiftung ein Informationsgespräch führen. Das Informationsgespräch wird in der Regel wohnortnah oder im Verlauf einer Tagung der DPV durchgeführt.

Die Vergabe eines Darlehens

Aus den Angaben der Bewerber wird eine Rangliste nach der Bedürftigkeit erstellt. Darlehen werden nur gewährt, soweit Mittel verfügbar sind. Wenn ein Darlehen zugesagt wird, wird es zeitnah, innerhalb der auf die Zusage folgenden zwei Monate ausgezahlt, jedoch nur dann, wenn der Bewerber die Ausbildung begonnen hat. Als Beginn der Ausbildung gilt der Beginn der Lehranalyse.

Rückzahlung

Falls das Darlehen einem Ausbildungsteilnehmer im Ausbildungsabschnitt vor dem Vorkolloquium gewährt und ausgezahlt worden ist, soll die Rückzahlung nach dem Vorkolloquium mit Aufnahme der ersten Behandlung beginnen. Während der Kandidatenzeit sollen monatlich EUR 70.- zurückgezahlt werden. Nach Beendigung der Ausbildung sollen monatlich EUR 200.- zurückgezahlt werden.
Falls das Darlehen einem Ausbildungskandidaten im Ausbildungsabschnitt nach dem Vorkolloquium gewährt und ausgezahlt worden ist, werden mit ihm die Bedingungen der Rückzahlung detailliert vereinbart, soweit möglich in Anlehnung an die beschriebenen Regelungen für Ausbildungsteilnehmer.
Bei einem Abbruch der Ausbildung vor der regulären Beendigung (Kolloquium vor der DPV) beginnt ebenfalls eine sofortige Rückzahlung von EUR 200.- monatlich.
Im Falle des Todes eines Empfängers wird auf eine Rückzahlung durch die Erben verzichtet.

Rechtsförmigkeit

Die Entscheidungsfindung zur Gewährung oder Ablehnung eines Darlehens wird protokolliert.
Im Falle einer Gewährung wird zwischen dem Empfänger und der Stiftung ein Vertrag über die Auszahlungsmodalitäten sowie über den Beginn und Ablauf der Rückzahlung geschlossen.